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04.10.1999

Süddeutsche Zeitung

Dienstag, 16. November 1999

 Den Zwangsarbeitern stünden 180 Milliarden Mark zu

Die Entschädigung könnte über eine höhere Erbschaftsteuer finanziert werden, schlägt Gutachter ThomasKuczynski vor

In einem seiner berühmt-berüchtigten Tischmonologe hatte der „Führer und Reichskanzler“ gemeint, „man müsse nur einmal errechnen, wie viel dadurch gewonnen würde, dass der ausländische Arbeiter statt (  .  .  .) 2000 wie der Inlandsarbeiter nur RM 1000 jährlich verdiene“. Die Frage ist im Grunde einfach zu beantworten: Wenn man mehr als vier Millionen Menschen ein Jahr lang für sich arbeiten lässt, gewinnt man mehr als vier Milliarden, und wenn man das vier Jahre lang tut, dann gewinnt man mehr als sechzehn Milliarden. Aber offenbar erschien diese Antwort als zu einfach – zu einfach, dass jemand gewagt hätte, sie zu geben. Dass sie nicht anders lauten kann, zu diesem Resultat ist auch der Gutachter erst kurz vor Abschluss seiner Arbeit gelangt, als er die hiermit vorgelegten Überlegungen systematisch durchdacht und statistisch durchgerechnet hatte.

Entschädigung für Nachkommen

Der Ausgangspunkt sind Daten über die von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitskräften für deutsche Unternehmen und den deutschen Staat faktisch geleistete Zwangsarbeit. Aus diesen Angaben sowie denen über die damals an deutsche Zivilarbeitskräfte gezahlten Löhne werden die Einnahmen und Gewinne geschätzt, die allein dadurch erzielt wurden, dass Zwangsarbeitskräfte eingesetzt wurden. Es geht also nicht um die insgesamt aus Zwangsarbeit resultierenden Einnahmen und Gewinne, sondern allein um jene, die über denen lagen, die damals durch den Einsatz deutscher Zivilarbeitskräfte üblicherweise erzielt wurden. Es geht um das, was auf der Einnahmeseite als zusätzlicher Gewinn der Unternehmen beziehungsweise des deutschen Staates verbucht worden ist.(.  .  .) (Sie sind), juristisch betrachtet, als Hehlergewinne zu qualifizieren.

Die Schätzung der zusätzlichen Einnahmen stellt die Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit auf die ihnen adäquate Grundlage. Vollkommen von irgendwelchen „moralischen Gesten“ absehend, sei betont: Wären die Lohnkosten für Zwangsarbeitskräfte so hoch gewesen wie die für deutsche Zivilarbeitskräfte, so bestünde kein Entschädigungsanspruch (.  .  .). Denn wäre tatsächlich „nur“ die historisch-moralische Verantwortung derer gefragt, die sich an jenem Prozess beteiligt haben, den wohl als erster der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, mit dem Begriff „Vernichtung durch Arbeit“ charakterisiert hat. Dies zu untersuchen war nicht Aufgabe der nachfolgenden Überlegungen und Berechnungen. Ihre Aufgabe bestand einzig darin, nachzuweisen, ob sich die Lohnkosten für von deutschen Zivilarbeitskräften geleistete Arbeit überhaupt von denen für Zwangsarbeit unterschieden haben und, wenn ja, in welchem Ausmaß (.  .  .).

Die Entschädigungsansprüche werden also aus den wirtschaftlichen Resultaten der geleisteten Zwangsarbeit abgeleitet, und zwar unabhängig davon, ob die Anspruchsberechtigten heute, im November 1999, noch am Leben sind oder nicht. (.  .  .) Ein anderes Herangehen würde, um es deutlich zu formulieren, die Zahlungspflichtigen nachträglich dafür belohnen, dass auf dem Wege der „Vernichtung durch Arbeit“ viele der Zwangsarbeitskräfte mittelbar und unmittelbar umgebracht worden beziehungsweise an den späteren Folgen schon verstorben sind.

Insgesamt sind im „Dritten Reich“ während des Zweiten Weltkriegsvierzehn bis fünfzehn Millionen KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zivilpersonen aus den von ihm okkupierten Ländern nach Deutschland verschleppt und zur Arbeit in deutschen Wirtschaftsunternehmen gezwungen worden. Zwei Gruppen sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt: Zum einen jene Menschen, die schon den Transport nicht überlebt hatten, daher gar nicht in der deutschen Wirtschaft „eingesetzt“ werden konnten; zum anderen jene Menschen, die gezwungen wurden, in ihren Heimatländern für deutsche Wirtschaftsunternehmen zu arbeiten (.  .  .).

Die nach Deutschland Verschleppten haben insgesamt über 21 Millionen Jahre in deutschen Wirtschaftsunternehmen gearbeitet, präziser: 64 Milliarden Stunden – ein Volumen, für das nach den damaligen Arbeitszeitregelungen über 26 Millionen Deutsche ein ganzes Jahr hätten arbeiten müssen. Genauso viele von ihnen waren tatsächlich 1940 in der deutschen Wirtschaft beschäftigt. 64 Milliarden Stunden, von deutschen Zivilarbeitskräften geleistet, hätten, nach den damaligen Lohnsätzen, mehr als 36 Milliarden Reichsmark (RM) gekostet. Durch den Einsatz der Zwangsarbeitskräfte wurden über 16 Milliarden Reichsmark eingespart. Das war zwar nicht ganz der von Hitler anvisierte Satz von 50 Prozent, aber es waren doch immer 44,5 Prozent.

Am einträglichsten war der Einsatz von KZ-Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangenen, hier konnten über 75 Prozent der Kosten gespart werden. Am „teuersten“ waren die zivilen Zwangsarbeitskräfte aus Westeuropa, denn dort konnten „nur“ 30 Prozent der Kosten gespart werden. Bei den polnischen und den deutsch-jüdischen Zwangsarbeitskräften, den „Ostarbeitern“ aus der Sowjetunion und den Kriegsgefangenen aus Westeuropa, lag die „Sparquote“ zwischen 42 und 47 Prozent.

Von den genannten 16 Milliarden RM gewann die Öffentliche Hand über 6 Milliarden beziehungsweise 37,3 Prozent, und zwar allein durch überhöhte Steuern, durch neu eingeführte Sondersteuern sowie durch die von den Unternehmen eingeforderten Gebühren für die Überlassung von Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen. Aber auch die Wirtschaftsunternehmen der Öffentlichen Hand konnten immerhin 2,66 Milliarden beziehungsweise 16,4 Prozent der zusätzlichen Gesamteinnahmen auf ihren Konten verbuchen. Noch davor rangierten allerdings die privaten Industrieunternehmen, die fast 5 Milliarden oder mehr als 30 Prozent vereinnahmen konnten, und auch die privaten Agrarunternehmen gingen mit 1,8 Milliarden zusätzlicher Einnahmen oder 11 Prozent vom Gesamt nicht leer aus.

Während KZ-Häftlinge überhaupt keinen Lohn erhielten und Kriegsgefangene ein paar Groschen in „Lagergeld“ ausgezahlt bekamen, erhielten die zivilen Zwangsarbeitskräfte ordentliche und vor allem ordentlich reduzierte Löhne. In der Landwirtschaft wurde kurzerhand verfügt, dass „Polenarbeiter“ nur die Hälfte vom Barlohn der Deutschen erhalten durften. „Ostarbeiter“ aus der UdSSR erhielten noch weniger. Und in beiden Fällen strichen den Löwenanteil der Gewinne die Agrarunternehmen ein. Ähnlich war es bei den Kriegsgefangenen. In der Industrie waren die Methoden etwas subtiler: Auf Grund der Tatsache, dass deutsche Zivilarbeitskräfte im Durchschnitt Löhne erhielten, die um mehr als 27 Prozent über den Tarifen lagen, konnte man es sich durchaus leisten „tarifgerecht“ zu zahlen – und damit mehr als ein Fünftel der ursprünglichen Lohnsumme einbehalten. Allein auf diese Weise haben deutsche Industrieunternehmen über sieben Milliarden als Gewinn verbuchen können.

Es sei ausdrücklich betont, dass im Rahmen dieses Gutachtens durchaus keine vollständige Darstellung der Ergebnisse gegeben werden kann, auch keine vollständige Darstellung jener Methoden, die von den Unternehmen und von den Einrichtungen des Staates benützt wurden. Im Zweifelsfalle wurden jene Reduktions- und Bereicherungssätze in Rechnung gestellt, die am unteren Rand dessen liegen, was in den Quellen stichhaltig belegt ist. In vielen Fällen würde die Verallgemeinerung der empirischen Einzelbefunde dazu berechtigen, weitaus höhere Sätze in Rechnung zu stellen.

Hitlers Rechnung ging auf

In der Industrie ging Hitlers Rechnung ziemlich genau auf: 49,1 Prozent dessen, was deutsche Zivilarbeitskräfte gekostet hätten, wurden in den Unternehmen als Gewinn beziehungsweise in der Staatskasse als zusätzliche Einnahmen verbucht, Arbeitsjahr für Arbeitsjahr 1134,85 Mark. Solche Beträge konnten in der Landwirtschaft nie erreicht werden, denn sie lagen weit über dem, was deutsche Landarbeiter und Landarbeitsmädchen je erhielten. Aber immerhin, es waren fast 300 Mark, die Jahr für Jahr vor allem in die Taschen der Unternehmen flossen – 300 Mark oder 32 Prozent der Summe, die Zivilarbeitskräfte aus Deutschland gekostet hätten.

Diese wenigen Daten zeigen, dass die deutschen Privatunternehmen wie auch die Öffentliche Hand in nahezu unvorstellbarem Maße an den nach Deutschland verschleppten Zwangsarbeitskräften verdient haben. Um das Maß vorstellbar werden zu lassen, müssen die in Reichsmark berechneten Beträge in Deutsche Mark umgerechnet werden.

Im allgemeinen wird für solche Umrechnungen der von der Deutschen Bundesbank berechnete RM  :  DM-Kurs von 1  :  5,9 verwendet. Hiernach wären die im Text nachgewiesenen 16  230,5 Millionen RM äquivalent einem Betrag von 95,760 Milliarden Mark. Diese Summe wäre der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Stiftungsinitiative deutsche Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft zur Verfügung zu stellen.

Allerdings bezieht sich dieser Kurs auf einen allgemeinen Preisindex, während Löhne ein sehr spezifischer Preis sind, erst recht vorenthaltene Löhne, bei denen zumindest die Frage zu stellen ist, ob sie nicht, dem allgemeinen Schuldrecht entsprechend, mit Zins und Zinseszins zurückzuzahlen sind. Die Frage ist aber nicht an die Statistik zu richten. Diese hat vielmehr die Frage zu beantworten, wie in RM vorenthaltene Löhne in DM auszuzahlen sind, und dafür bietet die amtliche Statistik zwei Möglichkeiten der Umrechnung an, den Index der Lebenshaltungskosten und den Lohnindex selbst.

Ein Bruchteil der Erbschaftsteuer

Der Lebenshaltungskostenindex steht, 1940–1944  =  1 gesetzt, heute bei 1  :  5,64 (also etwas unter dem allgemeinen RM-DM-Kurs), projiziert allerdings den Kriegsstandard in die Gegenwart – was jenen gegenüber, denen die Löhne über fünfzig Jahre lang vorenthalten worden sind, ein höchst ungerechtes Verfahren wäre, insbesondere wenn wir bedenken, dass mit den vorenthaltenen Löhnen über fünfzig Jahre lang höchst gewinnträchtig gewirtschaftet worden ist. Der Lohnindex selbst steht, 1940–1944  =  1 gesetzt, bei 1  :  21,92 (also sehr viel höher), projiziert allerdings den Gegenwartsstandard in die Vergangenheit, was ebenso falsch wäre, da der heutige Lebensstandard eben nicht der von vor 50 Jahren ist. Zwischen diesen Extremen angesiedelt wären ein Umrechnungsfaktor von 1  :  11,121. In diesem Durchschnitt gehen Kriegs- und Gegenwartsstandard im Verhältnis 2  :  1 ein, und das wäre wohl eine brauchbare Kompromissvariante. Ihr entsprechend wäre der Stiftungsinitiative rund 180 Milliarden Mark zur Verfügung zu stellen.

Um diese Summe in eine richtige Relation zu stellen, sei daran erinnert, dass allein das Nettogeldvermögen aller Haushalte dieses Landes auf fünf bis sechs Billionen Mark zu schätzen ist. Davon besitzen die obersten zehn Prozent etwa die Hälfte. Ohne auch nur einen Blick auf die Sachvermögen zu werfen, ist zu sehen, dass die 180 Milliarden, von denen hier die Rede ist, etwa drei bis vier Prozent des gesamten Geldvermögens ausmachen, sieben Prozent von dem, worüber das oberste Zehntel allein an Geldvermögen verfügt. Mit dem Blick auf das Gesamtvermögen sind die 180 Milliarden weniger als ein Prozent dessen, worüber das oberste Zehntel verfügt.

Dieses Zehntel vor allem ist gefragt. Es sollte bedenken, dass die Entschädigungsansprüche der Zwangsarbeitskräfte nicht nur ein furchtbares Erbe deutscher Geschichte sind, sondern in vielen Fällen auch ein Erbe, das ein Teil ihrer eigenen Unternehmensgeschichte ist. Wer erbt, muss Steuern zu zahlen, zuweilen über fünfzig Prozent. Die 180 Milliarden Mark, die Entschädigungsansprüche der ehemaligen Zwangsarbeitskräfte, stellen damit verglichen einen Bruchteil der üblicherweise zu zahlenden Erbschaftssteuern dar. Ist das bei diesem Erbe deutscher Geschichte schon zu viel verlangt?Der Autor des

Gutachtens ist Wirtschaftswissenschaftler bei der Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts

 

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